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Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung,
Rechtsfragen und Betriebswirtschaft

LPS – Ihr Partner in Eschborn

Inhalt

Alle Steuer-News zum Thema: Jahreswechsel

Jahreswechsel und 10-Tage-Frist

Steuerliche Zurechnung von innerhalb von 10 Tagen nach dem Jahreswechsel zugeflossenen regelmäßigen Einnahmen sowie abgeflossenen regelmäßigen Ausgaben

Mindestlohn, Mini- und Midijobs 2026

Mindestlohn steigt 2026 auf € 13,90, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 603,00

Forderungsverjährung 2024

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Forderungsverjährung 2025

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Aufbewahrungsfristen 2023/2024

Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können

Aufbewahrungsfristen 2024/2025

Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2024 vernichtet werden können

Verlustbescheinigung und Freistellungsauftrag

Verlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden

Kapitalanlagedepot-Check zum Jahreswechsel

Verlustverrechnungsbescheinigungen bis 15.12.2025 beantragen

Werbekalender 2024

Aufwendungen für Werbekalender sind wie Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgabe abziehbar

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch -  BGB).

Verlustbescheinigung und Freistellungsaufträge prüfen

Wie Kapitalanleger zum Jahresende ihr Anlagedepot steuerlich optimieren können

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Über uns: LPS ist eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungssozietät mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main. Bei Fragen zu unseren Inhalten und Leistungen würden wir uns über Ihre Nachricht freuen.

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